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KWK-Infozentrum

Thema EEG - Umlage

Die EEG Umlagepflicht wurde für alle Eigenversorger mit Auskunftspflichten und zum Teil mit Meldepflichten für alle Anlagenbetreiber ( Eigenerzeugungsanlagen Betreiber ) eingeführt. Das “Eigenstromprivileg” wurde dahingehend eingeschränkt.

Je nachdem ob die KWK Anlage bis zum 31.07.2014 ( einschließlich ) = Bestandsanlage oder nach dem 31.07.2014 in Betrieb ging = Neuanlage, gelten verschiedene Regeln.

Bei Neuanlagen gilt eine “Bagatellgrenze”, das heißt 10.000 kWh im Jahr bleiben EEG Umlagefrei, darübergehende Mengen sind Meldepflichtig, auch wenn der Erzeuger und der Stromverbraucher identisch sind. Besteht keine Personenidentität, muss die volle Umlage abgeführt werden und man ist stets Meldepflichtig.

Lediglich bei Bestandsanlagen bleibt die Strommenge EEG frei, wenn Personenidentität besteht.

Darüber hinausgehende Strommengen bei “Neuanlagen”  müssen unbedingt bis zum 28. Februar des Folgejahres ( § 9 Abs. 3 AusglMechV ) gemeldet werden, ansonsten bezahlt man auf die gesamte Strommenge die volle Umlage.

 

Wie wird dies errechnet?

Die erzeugte Strommmenge wird vom KWK Erzeugungszähler erfasst, hier gilt Zählerstand neu abzüglich Zählerstand alt ( jeweils zum Jahreswechsel ) = Erzeugte Strommenge im Jahr. Nun wird von dieser Menge die eingespeiste Strommenge ( des Einspeisezählers ) abgezogen und man erhält die selbstverbrauchte Strommenge des Jahres.

Beispiel: Zählerstand zum 31.12.2015 “ 25.000 kWh”, zum 01.01.2015  “5.000 kWh” = Erzeugte Strommenge = 20.000 kWh im letzten Jahr. Genauso ermittelt man bei Einspeisezähler die in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Strommenge, die in unserem Beispiel z.B. 12.000 kWh beträgt.

Selbst verbraucht wurden also 20.000 kWh ( erzeugte Strommenge im Jahr ) abzüglich 12.000 kWh ( eingespeiste Strommenge lt. Einspeisezähler ) = 8.000 kWh Eigenverbrauchsstrom.

Wenn der Erzeuger und der Verbraucher identisch sind, muss keine EEG Umlage bezahlt werden, da die Strommenge vollständig innerhalb der Bagatellgrenze liegt.

Ein anderes Beispiel ( Neuanlage mit Personenidentität KWK Leistung < 10 kW, Eigenverbrauch < 10.000 kWh / Jahr   >>>

Die Abwicklung der EEG Umlage erfolgt je nach Anlage und Bedingungen. Klicken Sie bitte auf die vorstehenden Beispiel oder fragen im Forum: KWK - Forum.de

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