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Thema EEG - Umlage

Jeder Anlagenbetreiber ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte abzugeben, die es ermöglichen, die EEG-Umlage zu erfassen und abzurechnen. ( siehe auch §9 Abs. 2 AusglMechV ) aber die Fragen von Amprion sind in Ihrer Art und Weise unzulässige Fangfragen.

So schreibt Amprion die Eigenerzeuger an, diese sollen sich zwecks Prüfung in ihrem Netz- wirtschaftlichen Portal ( NePo ) registrieren und dort die Fragen beantworten.

Häufig bestehen Betreibergemeinschaften die gemeinsam die Eigenerzeugungsanlage betreiben, die Wärme und Strom für das Wohngebäude zur Verfügung stellt.

In z.B. der Information des Bundes wird ausdrücklich erklärt, das Personenidentität auch dann besteht, wenn die natürliche Person oder die juristische Person, die die Eigenerzeugungsanlage betreibt, auch den Strom nutzt.

In der Regel erzeugt die Betreibergemeinschaft ( GbR ) die Anlage, erzeugt, bezieht und verbraucht Strom so das die Rechte und Pflichten, die das EEG für entsprechende Tätigkeiten natürlicher und juristischer Personen vorsieht, zumindest analoge Anwendung.

( Zitat aus dem Übergang der Seiten 29 und 30 der Bundesnetzagentur Information - “Leitfaden zur Eigenversorgung vom Juli 2016”  )

Daher ist von der Beantwortung der unten angefügten Amprion Frage abzuraten, insofern man lediglich als Vertreter der GbR handelt und für die GbR handelt, indem man Brennstoff einkauft usw.

unzulässige Amprion Frage

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