Eigenversorgung ist der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person ( im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst ) verbraucht, wobei der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. ( Personenidentität § 5 Nr. 24 )
Personenidentität bedeutet, das der Anlagenbetreiber auch der Stromverbraucher ist, dies kann aber auch eine GbR sein. Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ist Betreiber einer Eigenerzeugungsanlage und gleichzeitig Verbraucher des Strom - Achtung: hier besteht bei Neuanlagen die 10.000 kWh / Jahr Grenze für alle ( nicht pro Stromverbraucher )
Stromverkauf ist immer dann anzunehmen, wenn Strom an einen Verbraucher verkauft oder verschenkt wird.
Auch bei einer sogenannten “all-inklusive-Miete” ist dies der Fall.
ÜNB = Übertragernetzbetreiber
BNetzA = Bundesnetzagentur
Clearingstelle EEG - entscheidet bei strittigen Fragen http://www.clearingstelle-eeg.de
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